Original geschrieben von Yankee
Das Problem ist doch das G-aby ja Scheinselbstständig ist.

In dem Fall ist sie rechtlich vor dem Arbeitsgericht einem Angestellten gleichgestellt, was Kündigungsfristen oder z.B. eine Abfindung bei Kündigung durch den AG angeht.

Für den AG kann sowas insbesondere wg. der möglichen Rückforderung der Sozialbeiträge für 30 (!) Jahre ziemlich unentspannt werden.