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Habemus Papam
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Ja,lustig,ne?
Auf einmal kommen Gerichte wieder mit Gewichtszahlen um die Ecke,
die unsere Regierung aus den Gesetzestexten entfernen ließ:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=21138

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Caruso #447127 26/04/2011 10:40
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Lustig, wann wird das umgesetzt?


Mut zahlt sich bei uns immer aus


http://dresden-banjul.eu
Wikinger #447132 26/04/2011 12:16
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Original geschrieben von Wikinger
Lustig, wann wird das umgesetzt?

Einfach beim FA einen entsprechenden "Antrag" stellen.

Aussicht auf Erfolg bestünde grundsätzlich wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt wären:

a) zul. Gesamtmasse > 2.8000 kg
b) verkehrsrechtlich zulässig Zuladung > 800 kg
c) die Zahl der Sitzplätze (Fahrer zählt nicht mit) < 3
d) Ladefläche > Fläche zum Personentransport
e) keine weiteren Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurte als c)
f) Verblechung der Seitenfenster
g)Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells (z.B. Rahmen, Starrachsen, Blattedern sprechen für LKW)
h) die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit (schön pflaumenweich ...)
i) das äußere Erscheinungsbild (kantig is gut, windschlüofrig ist pöse)
j)bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers
k) Trennwand zur Ladefläche


Wobei j) nicht zwingend sein müsste, sondern sich eine Änderung der Nutzung gegenüber der Konzeption des Herstellers auch aus c), e), f)und k) ergeben könnte.

Fraglich ist dabei die Intention des Herstellers für seine Konzeption. Waren das die tatsächlich Fakten zur Nutzung oder auch Import/steuerrechtliche Gründe?

Und dann wäre noch Ziffer 17 der Leitsätze aus dem BFH-Urteile zu berücksichtigen:

"Bei ... bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2 800 kg und einer Nutzlast von mehr als 800 kg erfolgt die Abgrenzung zwischen PKW und LKW weiterhin entsprechend der bisherigen Rechtspraxis nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs und den von der Rechtsprechung dazu entwickelten Kriterien (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1351, und BFH-Urteil in BFHE 222, 100, BStBl II 2009, 20)."

Und da findet man dann die Punkte a) bis k) wieder.

Im Ergebnis muss das Fahrzeug objektiv mehr LKW als PKW (ja, die Begriffe gibts so eigentlich nicht) sein.

Wenn das FA nicht einsichtig ist, gehts wieder nur auf dem Klageweg.

Von dem von dem unsäglichen Verein erstrittenen Negativurteilen sollte man sich nicht blenden lassen. Wenn man sich das Ursprungsfahrzeug und die Argumentation ansieht, erkennt man warum.

Alles ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ohne jegliche Gewähr, nur meine ganz persönliche Meinung!



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Original geschrieben von landcruiser
j)bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers

Jau,da kann man sich so richtig schön dran hochziehen.
z.B.weil der größte Landrover Pick-Up als "Crew-Cab"
betitelt wird:
http://home.arcor.de/paddelbus/j_landy/urteil_130cc.pdf

Caruso #447137 26/04/2011 12:58
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Naja, das Urteil beruht mehr auf der Flächenberechnung und weniger auf der Konzeption "Crew Cab".

Das Gericht ging da auch nicht gradlinig vor.

Bei der Ladefläche haben sie jeden Quadratzentimeter rausgerechnet, der ihrer Meinung nach nicht zur Ladungsbeförderung dient. (Was wäre übrigens nach Einbau eines festen Zwischenbodens über den Radkästen gewesen?)

Bei der Personenbeförderungsfläche haben sie das anscheinend nicht getan. Ablageflächen, Raum für Schalthebel, Handbremshebel, etc. pp. hätte man dann, wenn man glaubwürdig bleiben wollte, auch rausrechnen müssen.

Es gab aber nur diesen einen Weg die Klage abzuweisen, da alle anderen Gesichtspunkte klar für "LKW" sprechen.

Objektiv ist es nach der höchstrichterlichen Definition ein LKW.

Wer das Auto einmal live gesehen hat und dann der Meinung ist "Das ist objektiv ein PKW!", der hat noch ganz andere Probleme.

Wenn der 130CC kein LKW ist, was ist dann ein LKW?

Hier zeigt sich einmal mehr, dass es eine Intention gibt, keins dieser Fahrzeuge mehr als LKW (steuerrechtlich: anderes Fahrzeug = kein PKW = keine Hubraumsteuer) anzuerkennen.

Und dieser Intention folgen die Gerichte anscheinend in dem sie ständig ein anderes Haar in der Suppe suchen.


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