jepp - das werd ich eh machen, wenns konkret wird!

Vielen Dank für die vielen Hinweise.

Ich sehe mich als Handelsvertreter nach § 84, d.h. sofern ich eine freie Zeiteinteilung habe, kann ich durchaus als Selbständiger laufen.
Und so großzügig, wie ich das auslegen darf, gibts in keinem Angestelltenverhältnis.
Ich kann durchaus schon um 7.00 Uhr morgens anfangen und mindestens bis abends 20.00 Uhr tätig sein laugh


G-aby
burgerfrau

463.204