Zitat
Mein Tüv Mann sagte mir .. Kennzeichen dürfen nur max. 1m über der Fahrbahn montiert werden, laut ihm......

Die TüV´ler sollten bei ihren Dampfmaschienen bleiben <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" />

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STVZO
§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen.


(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen;....
Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - ... - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


Ergo;
vorne min. 200mm über Fahrbahn
hinten min. 300mm und max. 1200mm über Fahrbahn


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"