Tja,
meckern wird der Zoll bei erwischen nicht.
Die werden gleich ein Strafverfahren wegen
Hinterziehung von Verbrauchssteuern einleiten.
Kerosin unterliegt normalerweise nicht der
Mineralölsteuer(Flugbetrieb ist auch befreit).
Wird ein Mineralöl aber als Treibstoff im KFZ ver-
wendet,so wird der Verbraucher steuerpflichtig.
Und zwar für die komplett festgestellte Menge.
Das Gemischfahren haben auch schon andere
versucht,die nun vorbestraft sind.<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Gruß aus Berlin