Hallo Sepp R,

die Schweiz hat keine eigenen Masse. Sondern, der von der EU definierte Wert, wird sinnigerweise von der Schweiz übernommen. Der Abstand von Hinterkante Aufbau bis zum Unterfahrschutz darf max. 400 mm betragen. Bleibt die Frage, seit wann diese 400 mm gelten.

Der Wert von 60 cm ist in der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 20. März 1970 zu finden. Möglicherweise hat dein TÜV Prüfer eine veraltete Vorschrift im Ordner gefunden.

Gruss
Rene_W