Nochmal zu Reserverad und Ladung: Bei allen Geländewägen mit Reserverad am Heck wird in der Typengenehmigung die Länge über alles INKLUSIVE dem Reserverad gemessen. Bei dem Einzelgenehmigungsbescheid meines Extreme war das genauso. Ich war überrascht, dass das in der Schweiz anders zu sein scheint. Oder macht man da einen Unterschied, ob das "ab Werk" so ist, oder von einem privaten Ausbauer?

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!