hat das alles mit dem Alter von flaters Sohn zu tun, denn es gilt doch

Mit der "alten" Führerscheinklasse 3

dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).

Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, und S erteilt.

Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.


verunsicherte Grüße