Original geschrieben von Caruso
Der 110er hat 150kg zul Stützlast.
Damit darf der Junge den Zug bewegen.
Das soll der Anwalt jetzt mal in schöne Worte kleiden
und wir fallen uns dann in Beuern in die Arme.
Prost.

Das gilt doch aber nicht für Führerscheine die dem ZGG unterliegen. Du gehst von einer tatsächlichen Masse aus.

Zitat
Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Hier nochmal nachzulesen

Die zulässige Gesamtmasse (ZGG Zugfahrzeug + ZGG Anhänger (den Fahrzeugpapieren zu entnehmen) ) darf 3,5 to nicht überschreiten.
Und für das ZGG sind irgendwelche Variabeln wie Stützlast uninteressant !!!


Nichts ist besser als so ein Ding