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Offroad-Mc Frosch
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Landy und Sankey zusammen 3650 kg zulässiges Gesamtgewicht. Wurde da vergessen,die Stützlast des Sankeys abzuziehen? Wird aber wohl trotzdem nicht reichen. Es geht dabei um ZGG´s, nicht um tatsächliche Gewichte !!! Wenn du die Kiste auf die Waage schiebst kannst du die Stützlast abziehen, aber eigentlich auch nur die Tatsächliche Wenn der Zug jetzt ein ZGG von 3495 Kg hätte und er mit 3650 Kg über die Waage gefahren wäre, dann wäre es übrigens reine Überladung gewesen 
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Kleiner Drückeberger
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Landy und Sankey zusammen 3650 kg zulässiges Gesamtgewicht. Wurde da vergessen,die Stützlast des Sankeys abzuziehen? Wird aber wohl trotzdem nicht reichen. Macht das Gespann nicht leichter da es nur den Anhänger entlastet.
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Habemus Papam
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Falsch,ihr Zwei. Bei der ermittlung des zGg eines Zuges,mit Stardeichselanhänger,muss die zul. Stützlast in Abzug gebracht werden,da sie Bestandteil des Zugfahrzeuggewichts ist und bei einfacher Addition zweimal berechnet würde. Und wie hier auf Seite 4 nachzulesen ist, sogar die Höhere,der einzelnen Fahrzeuge: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987064817779961290/1_141.PDFWie hoch ist die zul.Stützlast deines 110ers?
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Der 110er hat 150kg zul Stützlast. Damit darf der Junge den Zug bewegen. Das soll der Anwalt jetzt mal in schöne Worte kleiden und wir fallen uns dann in Beuern in die Arme. Prost.
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Der 110er hat 150kg zul Stützlast. Damit darf der Junge den Zug bewegen. Das soll der Anwalt jetzt mal in schöne Worte kleiden und wir fallen uns dann in Beuern in die Arme. Prost. Das gilt doch aber nicht für Führerscheine die dem ZGG unterliegen. Du gehst von einer tatsächlichen Masse aus. Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) Hier nochmal nachzulesen Die zulässige Gesamtmasse (ZGG Zugfahrzeug + ZGG Anhänger (den Fahrzeugpapieren zu entnehmen) ) darf 3,5 to nicht überschreiten. Und für das ZGG sind irgendwelche Variabeln wie Stützlast uninteressant !!!
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FeV § 6 •Klasse B:
Kraftfahrzeuge ...Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und ...(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) PS der Yank war schneller 
Zuletzt bearbeitet von Troll; 10/06/2011 09:37.
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Würdet ihr bitte mal meinen Link lesen und den Hubertus anrufen. Wofür hat man denn Anwälte?
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In deinem Link geht es nur um das Sonntagsfahrverbot und deren Tonnagen, nicht um Führerscheinrecht !!! Habe es jetzt schon viermal gelesen. Ansonsten lese mir bitte die Stelle die du meinst expliziert vor 
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Hier nochmal nachzulesen Die zulässige Gesamtmasse (ZGG Zugfahrzeug + ZGG Anhänger (den Fahrzeugpapieren zu entnehmen) ) darf 3,5 to nicht überschreiten. Und genau das steht da nämlich nicht! Aber du kannst ja mal im Portal nachsehen wie die Ermittlung des zGg eines Anhängerzuges,mit Stardeichselanhänger zu erfolgen hat. Ich muss jetzt wech.
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Hätte ich auch gesagt  oder anders; Ich kann nirgends lesen das die max. zulässige Gesamtmasse von 3,5to um die zulässige Stützlast überschritten werden darf. Übrigens sagt das auch mein Papi O-Ton Nein! (ein leicht resignierter Seufzer) weder auf dem Papier noch auf der Wage dürfen mehr als 3,5to zusammen kommen, wenn doch ist es immer Fahren ohne Fahrerlaubnis.@Hubigelöscht-> via PM
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