Aber ich befinde mich anscheinend in einer europäischen Schutzzone nahe der Landesgrenze, und anscheinend darf man, zumindest mit festen Stationen, bestimmte Kanäle nicht benutzen. Mit mobilen Geräten scheint man das aber zu dürfen. Weiß das jemand genau?
Die Reg TP vergibt die Frequenzen für den CB-Funk im Rahmen einer Allgemeinzuteilung. Damit entfallen nun für CB-Funkgeräte mit den Modulationsarten AM und SSB die Gebühren für die Anmeldung sowie für die Frequenzzuteilung und die Frequenznutzung. Lediglich für ortsfeste Funkanlagen mit den Kanälen 41 bis 80 werden in den Schutzzonen, dabei handelt es sich um grenznahe Gebiete zu den Nachbarländern, weiterhin Einzelzuteilungen benötigt.
Verfügung Nr. 41 im Amtsblatt Nr. 18 der Reg TP vom 10. September 2003
Muß ich sonst noch irgendwas beachten, damit ich mit dem Funkgerät keinen Ärger bekomme? Was ist, wenn ich damit ins Ausland fahre?
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Die Antenne kann man oben ein Stück herausziehen, um sie zu verlängern. Wenn ich das mache, wird das Stehwellenverhältnis ungünstiger...
Siehe mein Beitrag vom 30.05.2005 13:11Uhr
oder frag landcruiser <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-clown.gif" alt="" />
kommt auf Ort und Zeit an, ich möchte ihn nicht missen.
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