Original geschrieben von Ar Gwenn
Bei allen Geländewägen mit Reserverad am Heck wird in der Typengenehmigung die Länge über alles INKLUSIVE dem Reserverad gemessen. Bei dem Einzelgenehmigungsbescheid meines Extreme war das genauso. Ich war überrascht, dass das in der Schweiz anders zu sein scheint.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweiz andere Bestimmungen hat als Österreich, schliesslich haben wir vor 10 Jahren die EU-MFK-Bestimmungen übernommen.

Entweder der MFK-Experte hat Unsinn erzählt oder der Garagist (ich hab den Bremach durch einen Spezialisten vorführen lassen) hat ihn falsch zitiert. Nachvollziehen kann ich das Ganze nicht mehr, im Gegensatz zu Österreich ist der Prüfbericht (Einzelgenehmigung) nicht Teil der Fahrzeugpapiere sondern wird beim Strassenverkehrsamt in digitalisierter Form hinterlegt. Ich weiss also nicht welche Masse bei unserem Bremach eingetragen wurden, zudem wurde er ja ohne Reserverad und dessen Halterung geprüft.


Schickt mich in die Wüste... BITTE !

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