Das Finanzamt hat eine eigene Logik:

Der TÜV hat die LKW-Einstufung geändert auf Wohnmobil, also Personenbeförderung und kein LKW mehr. Nun meint das Finanzamt, ich müsste Steuer für PKW nach Hubraum bezahlen. Nur nach Begutachten durch einen Beamten, am Vormittag selbstredend wegen des Mittagsschlafes, kann das Fahrzeug als Womo versteuert werden.

Ist doch amtslogisch, oder ?

Sepp R