Original geschrieben von HorstPritz
"In D und A ist eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wegen der Überladung des Fahrzeugs nicht möglich."

Hallo Markus,
kannst Du die Aussage belegen. Ein Freund von mir der mit einem 7,5 Tonner mit 9 Tonnen unterwegs war entkam laut Aussage des kontrollierenden Beamten nur einer Strafe wegen des Besitzes eines Lkw-Führerscheines. Die Strafe wegen Überladung mußte er allerdings zahlen.

Grüße,
Horst
Mich interessiert mal ob all jene die den alten Deutschen Dreier Schein haben (also kein LKW Führerschein) auch so ins Ausland fahren?
Das war ja meines Wissens nach eine Regelung (7,49t) die es nicht in vielen Ländern gab und wenn ich ins Ausland fahre muss ich mich ja an die nationalen Gesetze halten. Das hat nichts mit EU oder sonstwas zu tun.


Romain
-voyageur entre les cultures-