Bei uns gibts da keine generelle Einschränkung - es muss aber eine sinnvolle Zuladung übrig bleiben.
Also zb. auf 3,5 T ablasten wenn er Leer schon 3,4 wiegt geht nicht.
Es liegt im ermessen der Behörde was sie für welches Fahrzeug als "passend" empfindet.
Fürs ablasten braucht es keinerlei technische Änderungen.


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