Deine Info ist richtig. Ab 1.7.05 gibt es keine Typengenehmigung mehr für die Dinger. Das würde aber noch kein Verbot bedeuten.
Gleichzeitig wurde aber vom KBA eine Weisung an die TÜVs erlassen, die Teile nicht mehr einzutragen, weil sie die Fußgänger gefährden und damit gegen die STVZO verstoßen.
Bereits vorhandene müssen aber NOCH nicht abgemacht werden.

Wie das aber einmal bei meinem wird, weiß ich nicht. Der Kuhfänger ist Bestandteil der ABE des Fahrzeugs. Deshalb würde ich mit der Demontage meine ABE verlieren?!

Landy on
A N D R E A S


Das Rübenschwein