In D ist Folter, welcher Art auch immer, unzulässig.

Unabdingbar.

Eine der sinnvollen Lehren, die hier aus dem Dritten Reich gezogen wurden.

Wir hatten hier neulich den Fall eines verurteilten Kindervergewaltigers.

Hat 5 Jahre bekommen und gebrummt.

Den hätte man nach Volkes Meinung auch schön foltern und grillen und dann aufknüpfen können.

War ja alles klar.

Die Sache hatte nur einen kleinen aber feinen Haken.

Er hat die Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht und wurde wg. erwiesener Unschuld freigesprochen.

Die angeblich vergewaltigte Göre hatte die Geschichte erfunden und das Blaue vom Himmel gelogen. Hat sie dann eingestanden.

Kann man auf www.haz.de nachlesen.

Und von den Fällen gibt es nicht nur einen.

Bei solchen Fragen nützt die ganze persönliche Betroffenheit, die einige hier ganz besonders bei jeder passenden Gelegenheit an den Tag legen, rein gar nichts.

Da ist Verstand gefragt, auch wenns persönlich bitter ist.

Die Konsequenz aus solchen rechtstaatlichen Regeln ist auch, dass er, trotz erwiesener Schuld als Mörder, für diesen Fall, in dem sich "Staatsorgane" rechtswidrig verhalten haben, Recht bekommt und entschädigt wird.

Das ist gefühlsmässig schwer zu begreifen aber logisch und konsequent.

Und nach geltendem Recht die einzig richtige Entscheidung.

Einen Rechtstaat zeichnet u.a. auch aus, dass sich das Recht nicht nach der derzeitigen Meinung am Stammtisch richtet, sondern nach den geschriebenen objektiven Regeln.

(Ja, ich weiß das unser Rechtstaat nicht immer 100%ig, wohl nicht mal 90%ig funktioniert, aber hier hat er es getan.)