Einen Rechtstaat zeichnet u.a. auch aus, dass sich das Recht nicht nach der derzeitigen Meinung am Stammtisch richtet, sondern nach den geschriebenen objektiven Regeln.
In meinem Auge wäre im Fall des Kindes- Entführer Gäfgen dem Rechtsstaat genüge getan wenn der "Foltermeister" hart verurteilt wird.
Nö, die Regeln in einem Rechtstaat billigen dem "Gefolterten" das Recht zu diesen rechtswidrigen Eingriff in seine Rechte (und die hat er auch als Mörder) feststellen zu lassen und Schadensersatz einzufordern.
Ein interessanter Ansatz wäre:
Er hat mit seiner Tat selbst einen "Schaden" verursacht und den muss er "ersetzen".
Daher geht sein Schadenersatz an die Eltern über.
Heißt: Er bekommt die 3.000 € nicht, sondern die Eltern.
Ob das derzeit rechtlich möglich ist, kann ich nicht sagen, würde es aber für eine vertretbare "Lösung" halten, die insbesondere dem "normalen" Gerechtigkeitsempfinden der "Masse der billig und gerecht denkenden Deutschen" (wie das mal so schön formuliert wurde) entsprechen würde.