Diese 3000€ lassen kein studentisches Geschäftsmodell entwickeln. Höchstens wird solche Polizei bei Eintopf noch berechnender, und bereits hier war über Androhungen hinaus Folter bestellt und auf dem Wege gewesen. Diesen Entwicklungen ist in den Verfahren gegen die Täter in und aus den Stuben und weiterhin innenpolitisch zu begegnen.
Die Tat des Entführers ist in dessen Prozeß zu würdigen. Ansprüche seines Opfers schließlich haben einzig auf dem Konto seinen Ansprüchen gegen staatliche Täterschaft zu begegnen, was ohnehin vorgesehen ist. Seine Ansprüche dürfen nicht Spielball von Konstruktionen der Sonderbehandlung werden, und Hinz et Kunz zu gefallen nur noch weniger.
Opferschutz ist kein Vehikel dafür, doch noch irgendwie dem Mob schädliche Konzessionen zu machen, hintenrum wieder zu verquicken, was Justiz leidlich zu trennen weiß.