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Burgerfrau #458633 05/08/2011 05:57
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Dauerbrenner
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Original geschrieben von Burgerfrau
Also als dringender Tatverdächtiger und wohl in diesem Fall auch als Täter finde ich das völlig o.k. Es ging hier schließlich um das Leben des entführten 11jährigen - da wäre mir als Mutter jedes Mittel Recht, um den Knirps vielleicht noch lebend zu finden.


wer hat den die Gewalt angedroht, der Polizeipräsident. Hätte der Polizeipräsident sich auch um den Knirps von Fr. Burger gekümmert, geschweige den sich für den Knirps von Fr Bürger so eingesetzt, oder nur weil es so ein Bonzenbalg war?


Chevy Blazer -Fuel to Noise Converter-

das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.
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buckdanny99 #458634 05/08/2011 06:10
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@buckdanny99.
Das ist doch Quatsch.


ugh


- music is the best -
landcruiser #458657 05/08/2011 08:21
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Kleiner Drückeberger
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Original geschrieben von landcruiser
Einen Rechtstaat zeichnet u.a. auch aus, dass sich das Recht nicht nach der derzeitigen Meinung am Stammtisch richtet, sondern nach den geschriebenen objektiven Regeln.

In meinem Auge wäre im Fall des Kindes- Entführer Gäfgen dem Rechtsstaat genüge getan wenn der "Foltermeister" hart verurteilt wird.


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Troll #458660 05/08/2011 08:53
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Hier geht gar nichts mehr
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Original geschrieben von Troll
Original geschrieben von landcruiser
Einen Rechtstaat zeichnet u.a. auch aus, dass sich das Recht nicht nach der derzeitigen Meinung am Stammtisch richtet, sondern nach den geschriebenen objektiven Regeln.

In meinem Auge wäre im Fall des Kindes- Entführer Gäfgen dem Rechtsstaat genüge getan wenn der "Foltermeister" hart verurteilt wird.

Nö, die Regeln in einem Rechtstaat billigen dem "Gefolterten" das Recht zu diesen rechtswidrigen Eingriff in seine Rechte (und die hat er auch als Mörder) feststellen zu lassen und Schadensersatz einzufordern.

Ein interessanter Ansatz wäre:

Er hat mit seiner Tat selbst einen "Schaden" verursacht und den muss er "ersetzen".

Daher geht sein Schadenersatz an die Eltern über.

Heißt: Er bekommt die 3.000 € nicht, sondern die Eltern.

Ob das derzeit rechtlich möglich ist, kann ich nicht sagen, würde es aber für eine vertretbare "Lösung" halten, die insbesondere dem "normalen" Gerechtigkeitsempfinden der "Masse der billig und gerecht denkenden Deutschen" (wie das mal so schön formuliert wurde) entsprechen würde.

jimi #458668 05/08/2011 09:43
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Hier gehts nicht nur um Rechtsstaat, hier gehts auch und sogar vor allem um das, was dieser angeblich so überlegene Westen als Zivilisation empfindet.

Zivilisation heisst respektvoll mit Leben umzugehen, auch wenn es andere nicht tun. Sogar die christlichen Grundwerte könnte man heranziehen, um dieses Urteil ok zu finden.

Das andere, und meiner Meinung nach eigentlich die wichtigere Frage, ist der Status der Opfer. Das sind in diesem Falle wohl hauptsächlich die Hinterbliebenen. Sinnvoller Opferschutz würde dem Kerl die richtigerweise zugesprochene Entschädigung wohl sofort wieder abnehmen und sie als ebenso richtige Entschädigung, für die der Täter aufzukommen hat, den Hinterbliebenen zukommen lassen.

Ich hab zwar kein allzugrosses Vertrauen in diesen Rechtsstaat, aber ich würde mich nicht wundern, wenn es trotzdem genauso gemacht wird.

Dann haben die Entschädigung die Richtigen und alle, die der Sensationsjournaille wieder mal auf den Leim gegangen sind mit diesen dämlichen "dieser Staat ist einfach zu verweichlicht" Stammtischparolen, können sich wieder zurücklehnen.

Den anderen bleibt zu hoffen, dass manche Leute ohne politischen Einfluss bleiben.


... ahh .. da war ein andere mit dieser Idee schneller


Zuletzt bearbeitet von Sigi_H; 05/08/2011 09:51.
#458679 05/08/2011 11:28
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kein zweiter
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Diese 3000€ lassen kein studentisches Geschäftsmodell entwickeln. Höchstens wird solche Polizei bei Eintopf noch berechnender, und bereits hier war über Androhungen hinaus Folter bestellt und auf dem Wege gewesen. Diesen Entwicklungen ist in den Verfahren gegen die Täter in und aus den Stuben und weiterhin innenpolitisch zu begegnen.
Die Tat des Entführers ist in dessen Prozeß zu würdigen. Ansprüche seines Opfers schließlich haben einzig auf dem Konto seinen Ansprüchen gegen staatliche Täterschaft zu begegnen, was ohnehin vorgesehen ist. Seine Ansprüche dürfen nicht Spielball von Konstruktionen der Sonderbehandlung werden, und Hinz et Kunz zu gefallen nur noch weniger.
Opferschutz ist kein Vehikel dafür, doch noch irgendwie dem Mob schädliche Konzessionen zu machen, hintenrum wieder zu verquicken, was Justiz leidlich zu trennen weiß.


#458680 05/08/2011 11:40
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Sigi_H
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Ces € 3000 ne peut pas développer un étudiant modèle d'affaires. Dépassent celles de la police seront toujours calculés avec ragoût. Et voici déjà plus de menaces de torture et avait été ordonné de sortir sur la route. Ces développements se réunira à la procédure engagée contre l'auteur dans et hors de leurs chambres et de continuer à l'échelle nationale.
Le fait de le ravisseur doit être évaluée dans le processus. Réclamations sa victime seulement pour répondre aux demandes de la banque contre les délinquants Etat, qui est prévue de toute façon. Ses prétentions ne peuvent pas être le jouet des structures de traitement spécial, et s'il vous plaît Hinz et Kunz, seulement moins.
La protection des victimes n'est pas un véhicule pour cela, mais encore en quelque sorte de faire des concessions nuisibles à la foule, en mélangeant jusqu'à votre dos encore une fois, qu'est-ce que séparer le pouvoir judiciaire équitable.

ich hab dann auch nochmal zurück übersetzt

Diese 3000 € kann sich nicht entwickeln ein Geschäftsmodell Schüler. Exceed denen der Polizei werden immer mit Eintopf berechnet. Und hier ist schon über Bedrohungen von Folter und war auf der Straße bestellt. Diese Entwicklungen werden den Fall gegen den Autor, in und aus ihrem Zimmer zu treffen und halten Sie die auf nationaler Ebene.
Die Tatsache, dass die Entführer in der bewertet werden sollte. Claims sein Opfer nur auf die Forderungen der Bank gegen die Täter Staat, der ohnehin erwartet werden. Seine Ansprüche können nicht zum Spielball der speziellen Aufbereitungsanlagen werden, und bitte Hinz und Kunz, nur weniger.
Der Schutz der Opfer ist nicht ein Fahrzeug für diese, aber irgendwie schädlich für Zugeständnisse an die Menge zu bahnen, Mischen Sie Ihr wieder zurück, was bedeutet trennen die Justiz fair.

wink .. nur um das hier mal ein wenig aufzulockern ..

#458681 05/08/2011 11:47
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Ok, jetzt habe ich auch verstanden, was Dein Vorredner meinte grin

Till #458683 05/08/2011 11:58
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........MANCHE KLAGEN SOLLTEN GARNICHT ERST ZUGELASSEN WERDEN.......... idiot klugscheisser

Zuletzt bearbeitet von SIGGI109; 05/08/2011 11:58.

gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


mein teiledealer....FWD
SIGGI109 #458684 05/08/2011 12:07
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Hatte man probiert, die Runde über das Verfassungsgericht machte die akute Rechtsstaatlichkeit nur aufwendiger: http://www.taz.de/!75711/

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