Ganz so eindeutig, wie es hier viele sehen, ist die Sache leider nicht. Dieser Fall beinhaltet einige Aspekte, die auch unter Juristen durchaus kontrovers diskutiert werden.
Das Verfahren im Fall des sich als Nothelfer verstehenden Polizeipräsidenten Daschner ist rechtskräftig abgeschlossen. Eine höchstrichterliche Entscheidung mußte nicht ergehen und so bleiben einige Fragen in diesem Dilemma letztendlich offen.

Zudem ist der Fall Gäfgen keine rein deutsche Angelegenheit – die EU mischt mit. http://www.faz.net/artikel/C31408/e...fgen-ist-strassburg-schuld-30480090.html

Und außer der Entschädigung (kein Schmerzensgeld) und der sehr beträchtlichen Prozeßkostenhilfe ist noch ein anderer Aspekt interessant. Gäfken hat seinen bisherigen Aufenthalt hinter Gittern dazu genutzt, sein Jura-Studium mit dem ersten Staatsexamen abzuschließen. Und natürlich hat er bereits im Jahr 2006 Privatinsolvenz beantragt.

Es steht zu befürchten, daß, wenn dieses arrogante Kerlchen in etwa 15 bis 20 Jahren (10 hat er ja fast schon abgesessen) wieder rauskommt, er mit igendwelchen öffentlichkeitswirksamen Aktionen (z.B. Buch, Film, Stiftung) durch die Talkshows tingelt. Unser Betroffenheits-TV wird sich diesen ‚Leckerbissen‘ sicher nicht entgehen lassen.
Und interessant wird es werden, ob er seine juristische Ausbildung fortsetzen kann und eine wie auch immer geartete Tätigkeit auf dem Gebiet des Rechtswesens dann vielleicht ausüben wird.

mfG
Rainer



Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)