Original geschrieben von Milo
Was darf man einem Einbrecher eigentlich alles antun ???

Irgentwer schrieb was von Gasausstoß...könnte er sich dabei nicht verletzen ???innerlich oder beim Ohnmachtsanfallsturz ???

Wenn jemand fremdes unaufgefordert meinen Garten betritt..und ums Haus auf meine Terasse geht darf mein Hund ihn definitiv nicht beissen...da bekomm ich mächtig Ärger....mit Anzeig und Urteil...und Schmerzensgeld !

Wäre eine ausgepolsterte Fallgrube eine Option ???


Meines Erachtens ist die Anwendung körperlicher Gewalt sehr kritisch zu sehen. Da stehst du selbst mit einem Bein im Knast ...

Ausserdem verstösst das gegen die Menschenwürde !

Der korrekte Ablauf des Überfallenwerdens sieht so aus:

1. Man gewährt dem Täter barrierefreien Einlass.

2. Man überreicht ihm ein Begrüssungsgeld i.H.v. 3.000,- Euro

3. Man zeigt ihm unaufgefordert die Wertsachen.

4. Man hilft ihm beim Beladen des LKW.

5. Man wünscht dem 9-fachen Vater eine gute Reise.

6. Man fordert ihn auf, bald mal wieder vorbeizuschauen ...



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