Original geschrieben von DaPo
Original geschrieben von Dominique
Achtung bissiger hund betreten aufeigenegefahr wird doch auch acceptiert
Nein, eben nicht. Bei "Vorsicht, bissiger Hund" kriegst Du im Fall der Fälle selbst ne Anzeige, mit der Begründung:
"Sie wußten doch, daß der Hund bissig ist. Den hätten Sie gar nicht frei laufen lassen dürfen"

So geschehen bei ehemaligen Nachbarn, nachdem der Einbrecher einen gut zwei Meter hohen Zaun überklettert (und dafür noch den zusätzlichen Stacheldraht abgeschnitten) hat, und dann vom Hund gepackt worden ist.

Es wird immer verruckter. was ist der unterschied: ich fahre auf einen truppenubungsplaz mein G wird platt gefahren durch einen leopard. Ich erstatte eine neue beim staat weil die mich nicht personlich da an gehindert haben das ich mit meinen gelandewagen der zaun durch fahre habe und eine entschädigung wegen shock

mfg Dominique


der der ohne sunde ist werfe der erste stein