die Fälle, die Du geschildert hast, sind zwar Schadensfälle, weil hinterher was kaputt ist.
Aber nicht versicherte Schadensfälle.

Wenn das mit dem Waschbecken bei einer anderen Person, wo Du zu Besuch bist passiert, ist das ein Fall für die Privathaftpflicht.

Die Sache mit dem Loch im Kühlschrank wäre auch ein Fall für die Privathaftpflicht, wenn Du das Loch bei jemanden anderes bohrst zB aus Gefälligkeit. - Dann müssen aber auch "Gefälligkeitsschäden" mitversichert sein.

Solange man nicht weiss, was Du genau für Verträge hast, kann man auch keine Tips geben.

Leg die Versicherungsscheine auf den Scanner und schick den Krempel her.


viele Grüße
Frank


***A horse, a horse, my kingdom for a horse!***