Wo steht in der StVO daß beide Räder mit Gurten gesichert sein müßen?
Fahrzeuge sichert man mittels Gurten/Ketten immerunterhalb der gefederten/beweglichen Massen.
In diesem Fall bieten sich zwei Spanngurte links und rechts z.B. zwischen Felgen und Transportanhänger an.


Ehret das Gimp und esst kein Holz!