Tja, in unserer aktuellen Betriebskostenabrechnung (als Mieter) taucht doch plötzlich ein Punkt auf... wir sollen um die 90€ pro Jahr für die Heizungswartung zahlen.

Diese hat bei uns NIE stattgefunden und darf - nach Rücksprache mit der Vermieterin auch von der Rechnung gekürzt werden.

Ist in Ordnung.

Die Frage aber ist, wie gehts weiter...

Vermieterin sagt, daß "alle im Haus" so einen (Wartungsvertrag) hätten, bezahlen würden und dieser entsprechend auch durchgeführt würde.

(stimmt nicht so ganz - wie ich eruiert habe)

Tatsache ist, WIR haben eine völlig autarke vor ca. 12 Jahren mit der Vermieterin zusammen eingerichtete (und zusammen bezahlte) Etagenheizung (Gas-Zentral-Warmwasserheizung für unsere Wohnung), die bis auf Abnahmeschwierigkeiten (Garantiesachen) noch kein Problem gemacht hat (ne Junkers unter der Küchenzeile) plus für Warmwasser aus dem Hahn (war halt schon da) einen Durchlauferhitzer (Bad/Küche).

Nun frage ich mich, ob es sich lohnt, eine "Wartung" zu bezahlen, woraus die Wartung besteht und ob das Sinn macht, um das Ableben eines Verschleißteils hinauszuzögern bzw. zu verhindern.

Vermieterin sagt natürlich, daß sie keine Reparatur bezahlen will, wenn nicht gewartet wurde, ich wiederum kann mir schwer vorstellen, daß mit "Wartung" ein Verschleiß und damit Defekt verhindert wird.

Als Verschleißteile sehe ich die Wasserpumpe oder die elektronische Zündung. Ist das knapp 400€ in 4 Jahren für "Wartung" wert?


Jetzt kommt noch ein für mich völlig neues "Problem" (nach Absprache mit dem Hausmeister): Der ca. 17 Jahre alte Gas-Durchlauferhitzer (ohne "Boiler"/Wasserreservoir) braucht angeblich auch alle 1-2 Jahre mal ne Entkalkung (Wartung? - gehört das zur Heizung?) in der Heizschlange. Huch, Wurde NIE gemacht, habe ich nie nur davon geträumt, läuft, läuft, läuft, wird gereinigt, entstaubt und geputzt, das ist alles.

Hier sind doch Fachleute... gibts Meinungen, muß ich genauere Angaben machen?


L.C.


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