Auch überladene Fahrzeuge sind selbstverständlich haftpflichtversichert. Der Versicherer mag das Recht haben, bei Vorliegen einer bauartbedingten Dauerüberladung den Versicherungsvertrag aufzulösen. Erst dann wäre er nicht mehr versichert.

Bei der Schweizer Grenze muss man aber auch unterscheiden: Dort stehen keine Polizisten, sondern Zöllner. Letzteren ist die Verkehrssicherheit auf Schweizer Straßen weniger ein Anliegen - vom Berufsbild her - als die ordnungsgemäße Vergebührung bei Grenzübertritt. Sie schauen nach dem Wiegen allenfalls darauf, ob das Fahrzeug "technisch" überladen ist oder nciht. ist das nicht der Fall, wird man zum Bezahlen der Schweizer Schwerlastabgabe aufgefordert. Die ist übrigens unter Umständen billiger als die normale Mautvignette: Sie kostet 32 Franken und gilt ein Jahr ab Stempelung des Formulars, und nicht nach Kalenderjahr, wie die Vignette. Man kann sich mit der Schwerlastabgabe zehn Tage in der Schweiz aufhalten, Stückelung innerhalb des jahres möglich. Wenn man sich nicht oft in der Schweiz aufhält ist das recht praktisch.

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!