Zitat
2.4. Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn
Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn beträgt mindestens 0,30 m; der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20 m betragen. Kann diese Vorschrift in der Praxis nicht eingehalten werden, so darf der Abstand größer sein als 1,20 m; er muß dann aber so nahe
an diesem Wert liegen, wie es nach der Bauart des Fahrzeugs möglich ist, und darf keinesfalls 2 m überschreiten.


Eigentlich reichen ja auch zwei Löcher und zwei Schrauben.... <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

Das heißt also, dass man das Taferl nicht mehr hinten oben befestigen darf, weil es ja dann über 2 Meter ist (bei einem "normal" umgebauten G).

Das find ich nicht gut <img src="/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" />


Liebe Grüße
Didi