Und auch ein Herr Azeh wusste das vor 15 Jahren schon !!!!
klar.
bin ja nur etwas blöde und nicht total.
(total wäre schöner weil es das leben einfach macht)
ich wusste und weiß aber auch -und das immer noch- das ich, wenn ich keinen umsatz mache, oder nur geringen, ich
nicht beitragspflichtig bin.
bei der aufforderung zu latzen, die zu latzende summe wurde aufgrund eines geschätzten umsatzes festgelegt, lag ein zettel bei auf dem der umstand der befreiung oder des nicht zahlen müssens aufgrund einer handwerklichen tätigkeit in den absätzen 1 und 3 klar ausgeführt ist.
ich bin nicht dafür da die ihk über ihre eigenen schriften und mit beitragsmitteln herlobbyierten grundsätze und gesetze zu belehren. ist ja auch irgendwie pervers mit geldern die beitragspflichtige ableisten gesetze herbeizuführen die neue gelder von den beitragspflichtigen einfordern.
ich könnte ja auch, weil es so schön einfach und preiswert ist, hier meinen für damals -ich glaube es waren zwanzig DM- geld erstandenen gewerbeschein zurückgeben und schwupps(!) mit 1,49€ (das waren etwa 3 DM) plus frei verhandelbarer gebühren in england eine Ltd. gründen. besser noch eine Ltd. & Co. KG.
und dann kann ich hier nach lust und laune......
und die anderen können mich mal ganz gepflegt am jimjam jaumeln