§§ 88 der Abgabeordnung http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/index.html

§6 Kraftfahrzeugsteuer- Durchführungsverordnung http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstdv_1979/

im grunde dürfen die nur prüfen ob dein landy verkehrsrechtlich nach steuergesetz ein lkw ist betonung liegt auf verkehrsrechtlich!!!!!!! steht nirgendwo im gesetz was von eindruck und meinung des beamten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


ingo


“Die drei schlimmsten Übel sind: Dummheit, Faulheit und Feigheit.”
Tecumseh, ehem. Häuptling der Shawnee-Indianer