Original geschrieben von jimi
Berlin im Jahre 2011:

Die Polizei muss jetzt, wie alle anderen, einen Parkplatz suchen und ein Ticket lösen.

...

Das ist so und das war auch schon so.

StVO

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".


Dann gibt es sinnvollerweise noch Ausnahmegenehmigungen für Parken, etc. pp. von der jeweiligen Ordnungsbehörde; aber nicht automatisch.

Ansonsten haben sich die Herrschaften an die Verkehrsregeln zu halten wie jeder andere auch.

Und das ist auch besser so.

Auch wenn einige wenige das selbst manchmal nicht einsehen und denken sie können machen was sie wollen.