Das ist so und das war auch schon so.
StVO
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
....und das von dir
Eigentlich greift hier der
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§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
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Knackpunkt der Teil nach dem letzten Komma