Original geschrieben von Troll
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Die Freigabe für Sonder- und Wegerechte erteilt (ich glaub in allen Bundesländern?) die jeweilige Zentrale im Vorfeld oder in Ausnahmefällen unmittelbar nach Beginn zB einer Verfolgungsfahrt.

Ja klar, 5m vor der roten Ampel für die Kreuzung, damit die Pizza nicht kalt wird. auslach