Original geschrieben von landcruiser
dito aetsch2

Ne, du verwechselst hier §35 Sonderrechte mit §38 Wegerechte

Nach §35 darf die Polizei (ich will beim Eingangsfred bleiben) überall parken >soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist<, ist also unabhängig vom §38 mit seinen Blinkeleuchten.
Macht ja auch keinen Sinn den Peterwagen mit laufendem Blaulicht in der Fußgängerzone zu parken wenn man im Kaufhaus die kloppende Frau eintütet.



"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"