4.6 Unterfahrschutz/seitliche Schutzvorrichtung - Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung - Zulässigkeit
Damit sind doch bestimmt diese Zäune bei Lastautos gemeint damit keine Radfahrer / Fussgänger darunter geraten.
Dürfte für Geländeautos ohne Bedeutung sein.