Weil ein Schwellerschutz zwar den Begriff "Schutz" in sich trägt, mit "Schutzvorrichtung" per Definition aber in der Tat das Gerödel vom LKW (bzw. genauer KFZ > 3,5to) gemeint ist.
Siehe Richtlinie 89/297/EWG Anh. sowie §32c StVZO
Da ist für Allradler i.A. übrigens §32c Abs 3.4 StVZO anzuwenden.