Original geschrieben von holywest
.... Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, ...


confused


Das haut aber weder bei der 500er (EZ. 1977) ...


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... noch bei der 175er (EZ 1979)...


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... hin und es hat nie Mecker beim TÜV gegeben.


Vielleicht stehe ich gearade auch nur auf dem Schlauch.


Haltung lässt sich leichter bewahren als wiedergewinnen.