Original geschrieben von Selbermacher
müssen zierteile denn eingetragen werden? bei spochtlichen pkw gibts ja solche schwellerverkleidungen.

dies hat mich ja verunsichert, bzw. im Glauben gelassen, dass ich den Schwellerschutz/Airtube nicht eintragen lassen müsste, denn vorher waren dort serienmäßig Einstiegshilfen, sprich Trittbretter. Diese haben weder eine eingestanzte Nummer, noch sind sie in den Zulassungsbescheinigungen oder im EEC Zertifikat erwähnt. Also könnte ja jeder Prüfer im ersten Ansatz behaupten, die seien nicht Original. Vorallem da kaum ein Prüfer je so einen Wagen gesehen hat, bzw. ich bei der Prüfung vor zwei Jahren, die Trittbretter demontiert hatte und somit an anderes Fahrzeug mit Trittbrettern bei diesem Prüfer schon mal Misstrauen auslösen müsste.....

Andererseits muss nicht jedes Teil eingetragen werden, aber jedes Teil sollte eine ABE haben, die dann mitgeführt wird. Und diese habe ich weder für den Unterfahrschutz, noch für den Schwellerschutz. Vielleicht fahre ich mal aus Spaß zu einer TÜV Stelle und frag nach, ob sie das abnehmen würden, wenn ja, dann ist es gut, wenn nein, dann halt eben nicht.



Grüße
Reinhard