Original geschrieben von Sigi_H
manchmal ist es ja nur eine Frage der Definition ..

will man hier aber nicht hören geschweige denn lesen;
Zitat
Ok, die STVZO kennt als UFS nur den nach Richtlinie 70/221/EWG, einig?

Hätte es jemand gelesen hätte er erkennen können das die STVZO nur diese Dinger als UFS kennt und das die Bezeichnung "hinterer UFS" sich auf alles hinter der Vorderachse bezieht, ergo Seiten und das Heck.
oder anders;
vor der VA = Stoßstange
hinter der VA = UFS

Da "unser Rockslider" in keinster Weise einem STVZO-UFS entspricht bzw. dessen Zweck erfüllen soll oder muß bleibt nur meine 1. Antwort (ganz weit oben) übrig.

Wie ein TÜVler begründen würde das es sich hierbei um einen UFS entsprechend STVZO handelt wäre allerdings interresant.
klugscheisser


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"