Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von Troll
Hätte es jemand gelesen hätte er erkennen können das die STVZO nur diese Dinger als UFS kennt

Deswegen steht im Prüfungskatalog wohl auch "/seitliche Schutzvorrichtung",so ganz ohne Definition.
Was eine "seitliche Schutzvorrichtung" ist, steht (u.A.) in §32c StVZO,
s.o.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.