das Heftchen hat eigentlich jede DEKRA oder TÜV Prüfstelle im Schrank. Ich habe den Auszug damals von einem TÜV-Prüfer herauskopiert bekommen, da der TÜV Thüringen nicht befugt war, derartige Umschreibungen selbst durchzuführen und die DEKRA sich geweigert hatte. Besteuert wird das Fahrzeug dann nach Gewicht genau wie ein LKW, allerdings gibt es hier keine Mindestgesamtgewicht (eine Zugmaschine muß eben keine 2,8 t Mindestgesamtgewicht haben), und außerdem hat daß Finanzamt keinen Ermessensspielraum, wie das Ding dann besteuert wird. Es gibt hier dann (hoffentlich) keine Diskussionen wie bei einem Kombinationskraftfahrzeug. Allerdings sind bei einer Zugmaschine nur zwei Sitzplätze erlaubt und eine Anhängekupplung muß natürlich vorhanden sein.


am Öl kann´s nicht gelegen haben - es war keins drin !