Original geschrieben von Troll
Der TÜV sagt;
Grundsätzlich gilt: Wenn an Ihrem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.

Ich sage;
TÜV wechseln

Denn wenn der Inschiniör hier eine zusätzliche Gefahr nicht ausschließen kann oder vermutet das die Windgeräusche dein Fahrzeug lauter machen könnten liegt es an dir Gutachten anfertigen zu lassen die ihn eines Besseren von seinen Bedenken entlasten.



Der Begriff der Gefährdung muss hier Abstrakt gesehen werden, schon die Änderung ist eine Gefährdung!


Chevy Blazer -Fuel to Noise Converter-

das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.