Original geschrieben von Seuchenvogel
Ach,und dann darf der Vermieter darauf sitzen bleiben?

Wenn die Rechtslage so sein sollte (was ich nicht abschließend beurteilen kann) - ja.
Wo ist das Problem?
Es gilt die Vertragsfreiheit und wenn das im Vertrag nicht geregelt ist ...

Original geschrieben von Seuchenvogel
Armes Deutschland!

Nein, reicher Rechtsstaat Deutschland.