Original geschrieben von Finger
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Wohngeld - ... bei 3000 Netto vielleicht, zuvor wohl eher nicht.

R

Beim Wohngeld gibt es neben der Einkommensgrenze (ich mein so um die max. 1.200 €/Monat für den 2 Personenhauhalt )auch ein Mindesteinkommen.

Weil Wohngeld ist ja nur ein Zuschuß zu den Wohnungskosten.

Und wer nix hat, braucht auch keinen Zuschuß für eine Wohnung, die er nicht haben kann ... oder so

(keine rechtlich gesicherte Info - rein vom Hörensagen)


Witwenrente war mal was um 60%.

Die 10% sind ja schon mehr als man nach dem Tod des Partners braucht. Und die Wohnung wird ja auch schlagartig billiger bzw. die Umzugskosten für den alten zu verpflanzenden Baum zahlt die Rentenversicherung.

Irgendwer hat hier mal von "sozialer Kälte" geschrieben.

Langsam wird es "sozialer Frost" ...