Zitat
G`Day,
ändert sich durch den Ausbau des Kats nicht auch die Schadstoffklasse und damit der Steuersatz ? D.h. man begeht auch noch Steuerhinterziehung ?
Landy on

Gute Frage !

Wenn man nach Gewicht (> 2.800 kg) besteuert wird, so sollte es Wurst sein. Der gleiche Steuersatz gilt für Diesel, alt, neu, Benzin, V8 oder was auch immer.
Hauptsache Kombinationskraftwagen.

Ist es eine "normale" KFZ Zulassung, dann sehe ich es als Hinterziehung an...

??? Was meint Ihr ?

Grüsse

Stefan