Original geschrieben von Burgerfrau
so wie es aussieht, kommste um einen Notarbesuch nicht drumrum, wenn der Verstorbene im Ausland gewohnt hat.

Hier isses ganz gut erklärt:

6 Wochen Frist beachten


Ganz so kompliziert ist das doch nicht! Dem Notar ist doch der Erbvorgang egal, er bestaetigt in diesem Fall der Ablehnung ja nur die Unterschrift des Erbberechtigten - und das kann jede Behoerde!
Ausland sollte hier auch keine Rolle spielen, da das oertliche Amtsgericht bereits aktiv geworden ist.