Bei Bausparverträgen geht das nicht.
Hier gehts auch nicht um das Bezugsrecht, sondern wichtig ist hier, wer versicherte Person und wer Versicherungsnehmer ist.
Und das läßt sich nur im Leben-/Rentenversicherungsbereich genau fixieren.

Bsp:
Ehefrau Versicherungsnehmer = Träger von Rechten und Pflichten zum Vertrag und Ehemann ist versicherte Person.
Im Erlebens- und Todesfall bekommt die Frau das Geld lt. Vereinbarung im Vertrag.
D.h. hier ist vertraglich bereits festgehalten, wohin das Geld geht = keine Schenkung = keine Steuer
Da die meisten aber eh noch nicht mal in die Nähe der Grenzen zu den Freibeträgen kommen, macht das fürs "normale" Volk keinen Sinn.

Tja dann kommt ja noch dazu, dass mittlerweile hier keine steuerfreie Kapitalzuwendung mehr erfolgen kann, weil das liebe Finanzamt da jetzt eh immer die Hand aufhält...


o.k. dann gibts zwar noch das unwiderrufliche Bezugsrecht, aber der Kreis derjenigen, wo das mal in Betracht kommt, ist auch eher ziemlich übersichtlich.



G-aby
burgerfrau

463.204