2. BESONDERE VORSCHRIFTEN
2.1. Anbau von Kupplungskugeln mit Halterung
2.1.1. Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem
Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der
Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten.
Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des
Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.






4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfuellt sind:

- Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,

- es muß mindestens eine Differentialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden sein, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet,

- als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.


Es ist schon ok,
es tut gleichmäßig weh.