Und ein Meckerkopp da oben
sollte könnte deine Arbeit prüfen...beruflich mit Stempel und Aufkleber
Ansonsten habe ich einige deiner "machtnixpunkte" als zwingenden Ablagegrund vorliegen.
zB;
Quetschen... veringert die Festigkeit nicht
Wior könnten es hier kurz machen und behaupten die BGI 556 sagt das Stahldrahtseile ablegereif sind bei Bruch einer Litze, Knicken, Quetschungen, Aufdoldungen, Kinken/Klanken, Rostschäden, Anzahl sichtbarer Drahtbrüche nach Tabelle aus DIN 3088 ....usw.
Spasshalber möchte ich noch anmerken das;
Stahlseile lassen sich mittel Trossensteck verbinden
Ich kenne nur den Trossenstek, habe es aber auch nicht gelernt...mit Ausnahme davon das Stahlseile grundsätzlich nicht verknotet werden dürfen
Kunststoffseile mittels Kreuzknoten [verbinden]
Doppelstich, Spierenstich, Schotstek sind Namen die mir so einfallen und ab und an aus den Händen gleiten ...ohne Kritik
Ein Sthlseil das geknickt ist kann durchaus weiter verwendet werden sofern weniger als 1/3 der drähte beschädigt worden sind.
Bei uns nennt sich das Kinke oder Klanke und da reicht bereits der Eindruck einer (singular) Litze zur verpflichtenden Ablage des Seiles.
Kunststoffseile altern chemisch und mechanisch
Wie das ?
Physikalisch ist klar und mechanisch kann ich verstehen wenn wir das Alter wohlwollend mit dem Gebrauch ...verknoten, aber chemisch?