Original geschrieben von Caruso
Das steht hier auf Seite 58:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1994L0020:20070101:DE:PDF

Und weil das hier steht,kann sich der TÜV den Zusatz in den Papieren sparen.

Seite 58 bezieht sich auf die Montage der Kupplungspfannen auf Anhängerseite, die an Fahrzeuge genannt unter Punkt 2.1.1 (Seite 57) gehängt werden sollen. Und da steht dann: "Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG" - wie Selbermacher schon richtig bemerkt hat. Folglich gilt das für uns nicht.

Technisch ist schon klar, dass es am besten ist, wenn die Deichsel bzw. besser die Richtung des krafteintragenden Vektors annähernd parallel zur Untergrundebene ausgerichtet ist, sonst kann es ja z.B. beim Bremsen zu einer Entlastung der Hinterachse des Zugfahrzeugs kommen. Je nach Größe der Schrägstellung der Deichsel bzw. der Richtung des Vektors und Gewichtsverteilung könnte ich mir das beim Bremsen schon spannend vorstellen... Im übrigen spielt da aber nicht nur die Anordnung der Deichsel sondern vor allem der Schwerpunkt des (beladenen) Hängers eine Rolle. Vektor und Deichselausrichtung müssen daher nicht immer gleich sein.

Praktisch kann es so im Fahrzeugbetrieb aber (m.E. auch im legalen Rahmen) zu einer leichten Schrägstellung der Deichsel bzw. des Kraftvektors beim Verzögern nach oben kommen (Beispiel: kurzer Hänger unter Ausreizung der legalen Höhentoleranzen oder Tiefbetthänger mit Stahlplatten beladen). Damit bleibt das von mir weiter oben beschriebene Szenario (Deichsel durch Hecktür) zumindest denkbar.

Weiterhin interessant bleibt, ob es irgendwo eindeutige Regeln für Geländefahrzeuge gibt - technisch nachvollziehbar wärs ja.

Quintessenz dieses Fadens für mich: Gespannfahrten nie unterschätzen (!), immer viel Gewicht für das Zugfahrzeug und so wenig Gewicht wie möglich auf den Hänger.